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Hygiene Wahnsinn im Nagelstudio

Gesundheitsamt kontrolliert

In den letzten Monaten bekamen wir vermehrt Anrufe von Nail Designern, die vom lokalen Gesundheitsamt kontrolliert wurden und im Anschluss eine unerwartete Mängelliste sowie eine bemerkenswert hohen Gebührenbescheid erhielten.

So wurden Handschuhe, Mundschutz, Schutzbrille und Schutzkleidung gefordert. Natürlich Desinfektion der Oberflächen, der Hände bzw. der Füße, Instrumentendesinfektion, alles natürlich in kleinen Verpackungseinheiten da man Desinfektionsmittel nicht umfüllen darf. Für die Böden, die einmal pro Tag desinfiziert werden müssen je Quadratmeter ein neues Wischtuch verwendet werden.

Darüber hinaus wurde der Erste-Hilfe Koffer überprüft und natürlich auch der verpflichtende Feuerlöscher sowie der Notfall bzw. Evakuierungsplan. Im Gespräch mit dem Prüfer wurde auch ein Erste-Hilfe-Kurs vorgeschlagen, um bei einem Sturz einer Kundin geschult zu sein.

Natürlich wurden auch Hygieneplan und Desinfektionsplan überprüft und prompt als ungenügend klassifiziert. Auf die Frage was denn genau bemängelt werde kam meist nur die Antwort, dass man sich an die großen Hersteller für Hygieneartikel wenden sollte, die wüssten dann schon was benötigt wird.

Aus Unwissenheit über diese neuen Gegebenheiten haben sich viele Studiobesitzer an den Verband gewannt und wir begannen zu recherchieren. Was wir herausgefunden haben, ist einmal mehr ein Abbild unsäglicher Bürokratie und der völlige Verlust der Rechtssicherheit.

Als Verband haben wir die zuständigen Gesundheitsämter kontaktiert und nachgefragt auf welcher Basis diese Vorgaben und die daraus resultierende Mängelliste zusammengestellt wurde. Mit großer Überraschung mussten wir lernen, dass für die Überprüfung von Nagelstudios die Infektionsschutzverordnung für die Pflege und das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst und zur Änderung anderer Vorschriften, sowie die Verordnung der Landesregierung und des Sozialministeriums zur Verhütung übertragbarer Krankheiten zugrunde gelegt wurde. Auch wurde auf eine DIN-Norm verwiesen, nämlich die DIN EN 1776 die aber leider nicht frei verfügbar ist und wir diese erst käuflich erwerben mussten.

Bei Durchsicht aller genannten Unterlagen war einmal mehr offensichtlich, dass nicht mehr zwischen Berufsgruppen, die bestimmungsgemäß die Haut verletzten und dadurch mit Blut bzw. Körperflüssigkeiten in Kontakt kommen (Kosmetikstudios, Tattowierer/Piercer) und jenen die das nicht in der regelmäßigen Ausübung der Serviceleistung beinhalten.
Was wir zum Anlass nahmen beim zuständigen Ministerium zu hinterfragen, warum diese Änderung in der Einschätzung dies nicht berücksichtige. Der Antwortbrief des Ministeriums brachte keine Klarheit da nur darauf hingewiesen wurde das Die Überprüfung der Studios an die lokalen Gesundheitsämter ausgelagert wurde und diese selbständig entscheiden könnten welche Verordnung für die Grundlage herangezogen werden kann. Also kann und wird es passieren, dass ein Gesundheitsamt all diese Verordnungen anwendet und im Nachbar-Landkreis es völlig anders gehandhabt wird. Der Studiobetreiber hat somit alles an Rechtssicherheit verloren und ist den lokalen Behörden und deren Willkür ausgeliefert.

Wir haben in den letzten Wochen und Monaten alle wichtigen Informationen zusammengetragen und haben einen kompletten Hygieneplan sowie Desinfektionsplan vorbereitet.
Unser Partner hat einen neuen Shop aufgesetzt, der sich ausschließlich mit Hygiene befasst und auch Online-Schulungen für Hygiene und Desinfektion anbietet.
Wir laden euch ein sich jetzt mit diesem zugegebenermaßen trockenem Thema zu befassen. Wir bieten eine Komplettlösung an die auch den größten Herausforderungen der Behörden stand hält.

Schreibt uns an und wir führen euch durch unser Angebot.

Verband Nagel Designer Deutschland VNDD e.V.

Interessensgemeinschaft für Nagel Designer.
Durchführung von Schulungen, Prüfungen und Meisterschaften in Naildesign und Nailart.
Beratung in allen Belangen rund um das Führen eines Nagelstudios.

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