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Wichtige Information

Überbrückungshilfe

Unsere Anfrage an das Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz am 31. März 2023:

in Großteil unserer Mitglieder (Nageldesigner) haben Überbrückungshilfen November und Dezember ohne Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, etc. eingereicht. Meist werden auch Steuererklärungen etc. ohne Steuerberater erstellt. Für die Schlussabrechnung wird aber nun ein ‚prüfender Dritter‘ verbindlich verlangt. Wenn der Nageldesigner aber keinen Steuerberater hat, wie soll dies gehen?

Für unsere Verbands-Mitglieder erbitten wir eine Möglichkeit dies selbst einreichen zu können.

Antwort und Stellungnahme durch das Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz am 18. April 2023:

Sehr geehrte Frau Malon,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sofern die Anträge selbst im Direktantragsportal gestellt wurden, ist eine Einreichung der Endabrechnung über einen prüfenden Dritten nicht notwendig. Man hatte hierfür die Möglichkeit eine Endabrechnung im Portal für Direktantragssteller einzureichen.

In diesem Fall können die Mails als Nichtig betrachtet wereden.

Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Sollte es sich um eine Rückfrage handeln, bitten wir Sie, auf diese Mail zu antworten, damit der E-Mail Verlauf vollständig erhalten bleibt. Dies trägt zur schnelleren Bearbeitung Ihres Anliegens bei.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Support-Hotline für Überbrückungshilfen

Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Verband Nagel Designer Deutschland VNDD e.V.

Interessensgemeinschaft für Nagel Designer.
Durchführung von Schulungen, Prüfungen und Meisterschaften in Naildesign und Nailart.
Beratung in allen Belangen rund um das Führen eines Nagelstudios.

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