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Seit Ende Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – ein neues Gesetz mit weitreichender Bedeutung für Anbieter digitaler Dienstleistungen und Produkte. Die gesetzliche Regelung geht auf eine EU-Richtlinie zurück und hat das Ziel, die digitale Barrierefreiheit für alle Menschen zu verbessern – insbesondere für Menschen mit Behinderungen oder altersbedingten Einschränkungen.
Weil bei mir in den letzten Wochen vermehrt Anfragen zu diesem Thema eingegangen sind, habe ich die wichtigsten Informationen zum BFSG zusammengetragen – inklusive einer praktischen Checkliste, die Ihnen einen ersten Überblick gibt, ob und wie Sie betroffen sein könnten.
Grundsätzlich gilt das Gesetz für Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen auf dem Markt bereitstellen – darunter fallen zum Beispiel Websites, Apps, Selbstbedienungsterminals (wie Fahrkartenautomaten) oder E-Commerce-Plattformen.
Kleinstunternehmen sind in bestimmten Fällen von den Pflichten des Gesetzes ausgenommen. Doch was zählt eigentlich als Kleinstunternehmen?
Gerade in den letzten Tagen wurde oft gefragt, wie sich die Einstufung als Kleinstunternehmen genau berechnet – insbesondere mit Blick auf Mitarbeiterzahl und Umsatz. Da es sich um ein neues Gesetz handelt, das auf einer EU-Richtlinie basiert, gibt es aktuell noch keine abschließende nationale Auslegung. Es ist jedoch davon auszugehen, dass europäische Maßstäbe herangezogen werden.
Laut einer EU-Empfehlung ist bei der Ermittlung der Mitarbeiterzahl auf die sogenannten Jahresarbeitseinheiten (JAE) abzustellen:
1,0 JAE = eine Vollzeitkraft, die das ganze Jahr arbeitet
Teilzeitkräfte werden anteilig gezählt – z. B. 20 Std./Woche bei 40 Std. Vollzeit = 0,5 JAE
Minijobber, Saisonarbeiter und kurzfristig Beschäftigte werden ebenfalls anteilig berücksichtigt – abhängig von Dauer und Arbeitsumfang
Beim Jahresumsatz zählt das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr. Wichtig ist außerdem:
Ein Unternehmen verliert den Kleinstunternehmer-Status, wenn es die jeweiligen Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreitet.
Damit Sie schnell prüfen können, ob Handlungsbedarf besteht, haben wir ihnen ein Informationsschreiben inklusive Checkliste vorbereitet. Darin finden Sie alle wesentlichen Punkte rund um die Anforderungen des BFSG, mögliche Ausnahmen und empfohlene erste Schritte.
Ein herzlicher Dank geht an Rechtsanwalt Wolfgang Riegger, der die PDF mit seiner rechtlichen Expertise erstellt hat.
Quelle: Rechtsanwalt Wolfgang Riegger – www.digitaltrademarks.de
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